05.02.2024, 10:11
Hallo, der Wiederaufnahmebescheid selbst ist hier nicht dabei, nur die beiden Sachbescheid (Alt und Neu), ich gehe aber davon aus, dass im Wiederaufnahmebescheid selbst auch keine ordentliche Begründung steht. Ich hatte den gleichen Fall schon bei einer Klientin von mir, Pensionsbezüge vom Amt der NÖ Landesregierung. Die Begründung im Wiederaufnahmebescheid und auch im neuen Sachbescheid ist sehr dürftig. Ich habe jedenfalls gegen den Wiederaufnahmebescheid Beschwerde eingelegt. LG Reinhold Auer
Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Auer
Steuerberater/Wirtschaftstreuhänder,
Unternehmensberater
Linzer Straße 55/3
A-3003 Gablitz
Tel.: 0699/81 866 399
Fax: 02231/67 668
Mail: reinhold@stb-auer.at
WT-Code: 233990
Zertifizierter Verfahrensrechtsexperte
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