11.09.2019, 09:52
Sehr geehrter Herr Kurzböck!
Danke für Ihre rasche Antwort. Es handelt sich um den RKV für Arbeiter im Bekleidungsgewerbe, Kürschner etc.
Geregelt sind die Rückrechnung betr. Entlassung/vorzeitigen Austritt (komplett) bzw. betr. Kündigung durch den AN (aliquot). Eine explizite Regelung betr. Kündigung durch den AG habe ich nicht gefunden.
Ich gehe daher davon aus, dass eine Rückrechnung bzw. Korrektur des Fehlers erlaubt ist.
MFG Barbara
Danke für Ihre rasche Antwort. Es handelt sich um den RKV für Arbeiter im Bekleidungsgewerbe, Kürschner etc.
Geregelt sind die Rückrechnung betr. Entlassung/vorzeitigen Austritt (komplett) bzw. betr. Kündigung durch den AN (aliquot). Eine explizite Regelung betr. Kündigung durch den AG habe ich nicht gefunden.
Ich gehe daher davon aus, dass eine Rückrechnung bzw. Korrektur des Fehlers erlaubt ist.
MFG Barbara