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Vergütungsanspruch nach dem Epidemiegesetz für ein Dienstverhältnis nach deutschem Recht
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Vergütungsanspruch nach dem Epidemiegesetz für ein Dienstverhältnis nach deutschem Recht

Der VwGH hat vor kurzem entschieden, dass ein deutscher Arbeitgeber die Möglichkeit hat, einen Vergütungsanspruch nach dem österreichischen Epidemiegesetz bei jener österreichischen Behörde einzubringen, die den in Österreich wohnhaften  (aber in Deutschland nach deutschem Arbeitsrecht beschäftigten) Arbeitnehmer abgesondert hat.

Allerdings ist dabei jener Betrag in Abzug zu bringen, welcher dem deutschen Arbeitgeber nach dem deutschen Infektionsschutzgesetz als Vergütung zugestanden wäre. Eine Ablehnung dieser Vergütung durch die deutsche Behörde, weil die Absonderung nicht durch die deutsche Behörde erfolgt ist, wäre gemeinschaftswidrig.

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Vergütungsanspruch nach dem Epidemiegesetz für ein Dienstverhältnis nach deutschem Recht - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 06.02.2024, 10:30

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