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Amazon
#1
Klient (VSt-Abzugsberechtigt) bestellt gerne bei Amazon, gibt aber seine UID-Nummer nicht an (trotz mehrmaliger Empfehlung meinerseits ein Amazon-Business-Konto anzulegen).

Jetzt habe ich wieder einige Rechnungen vorliegen, wo ich eure Meinung zur richtigen Verbuchung benötige:

Fall 1:
Chinesische Firma tritt mit deutscher UID-Nummer auf und verrechnet 19 % USt (wegen fehlender UID-Nummer meines Klienten). Ich buche den Nettobetrag als IG-Erwerb und die verrechnete deutsche Ust als Schadensfall. Korrekt?

Fall 2:
Amazon Luxemburg tritt mit österreichischer UID-Nummer auf und verrechnet 20 % USt. Werden hier die 20 % USt auch zum Schadensfall oder kann man diese als Vorsteuer in Abzug bringen?

Fall 3:
Chinesische Firma ohne Angabe einer UID-Nummer. Es wird nur ein Gesamtpreis von EUR 16,59 verrechnet. Wird dieser Betrag als Aufwand aus Drittland verbucht, ohne Abgaben, EUSt, etc. (unter EUR 22,00)?

Fall 4:
Gleich wie Fall 3, nur handelt es sich um einen Betrag von EUR 32,98

Fall 5:
Deutsche Firma tritt mit deutscher UID-Nummer auf, verrechnet aber einen USt-Satz von 20 %. Wie gehe ich hier vor, ist der STeuersatz korrekt?

Fall 6:
Auf der Rechnung ist überhaupt kein Hinweis wer der Lieferant ist. Es fehlt daher ein wesentliches Rechnungsmerkmal. Eine UID-Nummer wurde angegeben, diese ist auch gültig und bei Kontrolle über Finanz-Online wurde eine chinesische Firma ausgeworfen. Sind somit die Rechnungsmerkmale erfüllt?

Mit freundlichen Grüßen
Walpurga Wendl
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Amazon - von Walpurga Wendl - 12.02.2020, 16:47
RE: Amazon - von Carina - 12.02.2020, 17:35
RE: Amazon - von Steuerexperte - 12.02.2020, 17:41
RE: Amazon - von Walpurga Wendl - 13.02.2020, 08:46
RE: Amazon - von Steuerexperte - 13.02.2020, 11:13
RE: Amazon - von Walpurga Wendl - 13.02.2020, 11:16
RE: Amazon - von Walpurga Wendl - 24.02.2020, 11:12
RE: Amazon - von Steuerexperte - 24.02.2020, 14:19
RE: Amazon - von Walpurga Wendl - 03.03.2020, 16:35

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