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Leasingrate beim E-Auto - Vorsteuerabzug
#2
Bezüglich des Kauf (Anschaffung) des Autos.

Zuerst ist bei Kaufpreis bis zu 79.999,- der volle Vorsteuer-Abzug zulässig.
In einem zweiten Schritt ist die € 40.000,- (brutto) überschreitende Vorsteuer über eine Eigenverbrauchs-Buchung zu berichtigen (im Anschaffungsjahr).

Wie das ist bei Leasingraten, da sind sich nach meinen Recherchen nach noch nicht einmal Steuerberater einig. Man hört dann nur "Meiner Meinung nach" oder ähnliches.
Meines Wissens wird in allen Gesetzen und Richtliniien von "Anschaffung"gesprochen.
Leasing muss ja nicht zur "Anschaffung" dienen - man kann ja auch ein Leasingauto nach Vertragsablauf zurückgeben - dann wäre es ja nur eine "Miete".
Ich bin schon gespannt, ob dazu bei den Seminaren "Steuerliche Neuerungen" im heurigen Frühjahr etwas gesagt werden wird.
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RE: Leasingrate beim E-Auto - Vorsteuerabzug - von Manfred - 04.03.2020, 00:09

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