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Karenzende / UEL / Krankengeld GKK
#3
Sehr geehrter Herr Kurzböck,

herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung!

Konkret verhält sich der Fall so, dass die karenzierte Arbeitnehmerin sich im Krankenstand befindet, aber ohne Leistungsbezug von Seiten der GKK (somit auch keine Aussteuerung). Nun erfolgt die Kündigung mit Ende der Karenzvereinbarung (2. Lebensjahr Kind) und der offene Urlaubsanspruch von 21 Tagen wird ausbezahlt.

Durch die UEL entsteht ja wieder eine Pflichtversicherung und dies müsste ja eigentlich den zumindest 26wöchigen Krankengeldanspruch nach sich ziehen?

Bitte nochmal um Ihre Einschätzung - die GKK werde ich auf jeden Fall diesbezüglich ebenfalls kontaktiert.


Schönes Wochenende!
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Nachrichten in diesem Thema
Karenzende / UEL / Krankengeld GKK - von a.s - 29.11.2018, 16:51
RE: Karenzende / UEL / Krankengeld GKK - von a.s - 30.11.2018, 11:46

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