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SFN Zuschläge Steuerfreiheit
#2
Nein. Es gibt dazu praktisch keine Rechtsprechung.

Die Frage wird nur sein, ob ein derartiger Zuschlag "angemessen" ist. Nur weil er über KV liegt, ist er deshalb noch nicht unangemessen.

Die Finanzverwaltung hat in den Lohnsteuerrichtlinien mehrfach kundgemacht, dass man bei SEG-Zulagen im Falle einer über KV liegenden Bezahlung einer SEG-Zulage die Überzahlung beim Istlohn als Gradmesser für die Angemessenheit heranzieht.

Wenn also zB alle Arbeitnehmer/innen gemäß KV entlohnt sind, aber dafür die steuerfreien Zulagen erhöht werden, dann wird das dort ein Problem.

Haben aber die Arbeitnehmer/innen Überzahlungen zumindest in jenem prozentuellen Ausmaß, dass bei Ihnen die Überzahlung bei der Zulage bedeutet (das würde in Ihrem Fall eine Überzahlung von 50 % voraussetzen), dann würde dies "akzeptiert".

Aber: es gibt weder zu der einen Sache, noch zu der anderen Sache Judikatur.

Es wird aus meiner Sicht wichtig sein, sich an anderen Kollektivverträgen und den dort verankerten Nachtarbeitszulagen zu orientieren. Wenn zB ein "verwandter KV" einen derart hohen Zuschlag, wie er von Ihnen bezahlt wurde, regelt, dann kann man das in puncto Angemessenheit schon einmal "ins Rennen werfen". Es gibt ja auch Kollektivverträge, die dafür bis zu 50 % Zuschlag vorsehen.

Das müsste man sich dann ev. alles im Detail ansehen.
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Nachrichten in diesem Thema
SFN Zuschläge Steuerfreiheit - von HHanslik - 04.03.2020, 17:50
RE: SFN Zuschläge Steuerfreiheit - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 05.03.2020, 18:23

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