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Corona Kurzarbeit - Viele Fragen - Fragen...
#1
Sehr geehrtes BÖB Team! Liebe Form Teilnehmer

Für uns stellen sich folgende Fragen zur Kurzarbeit!

1) Wie statisch ist die vereinbarte Stundenkürzung auf zB 10 % zu sehen?

Ist zB im Vertrieb wieder ein Auftragseingang absehbar, dürfen diese Mitarbeiter den zB 10 %igen Durchrechnungszeitraum auch übersteigen? Ist eine Meldung an das AMS - bzw. wie Prof. Schrenk schreibt eine Meldung an die Sozialpartner tatsächlich erforderlich?

2) Kann das Kurzarbeitsystem auch vorzeitig (wie wir alle hoffen) wieder verlassen werden?

3) sind Abweichungen von der vereinbarten Normalarbeitszeit automatisch als zuschlagspflichtige Mehr (+25 %) oder Überstunden abzurechnen??

4) Können für einzelne Teilbereiche/Abteilungen (Vertrieb, Produktion, Verpacktung etc...) des Untenehmens auch unterschiedliche Stundenkürzungen vereinbart werden? Wie ist dies auf der Sozialpartner-Einzelvereinigung anzuführen? Das Formular lässt hier keine Möglichkeiten.

5) Führt der Verbrauch eines noch offenen Zeitguthabens während der Kurzarbeitsphase zu vollen Entgeltansprüchen und auch zum Verlust der Kurzarbeitsbehilfe (für diesen Zeitraum)  ? - Prof. Schrenk hält dies nur für Urlaub und Krankenstand fest.

6) Können einzelne Mitarbeiter der Kurzarbeit-Einzelvereinbarung nicht zustimmen? Ist für die verbleibenden Mitarbeiter die Kurzarbeitsvereinbarung ungeachtet abzuschließen?

7) Kann die Kurzarbeit auch für ausländische Mitarbeiter ohne (!) Wohnsitz /Pendler beantragt werden? Oder wird hier ähnlich wie beim normalen AMS-Bezug keine Beihilfe gewährt?



Vielen Vielen Dank, wer auch immer hierzu Antworten weiß!!

MBr
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Corona Kurzarbeit - Viele Fragen - Fragen... - von Nicole - 17.03.2020, 23:22

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