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Ihr Kurzarbeits-Update - neue Antworten
#1
Ihr Kurzarbeits-Update - neue Antworten



1. Lehrlinge förderbar:
Falls Lehrlinge von der Sozialpartnervereinbarung umfasst sind , können auch sie geförderte Kurzarbeit leisten. Insoweit gab es Änderung im BAG.

2. Höhe der Kurzarbeitsbeihilfe bei Lehrlingen
Die Kurzarbeitsbeihilfe kann nicht 100% betragen.
Im Falle von Lehrlingen ist der Betrieb gemäß Sozialpartnervereinbarung verpflichtet, 100% der Lehrlingsentschädigung auszuzahlen.
Die Kurzarbeitsbeihilfe orientiert sich an Angestellten/ArbeiterInnen.
Liegt die Lehrlingsentschädigung unter 461,00, dann wird als Bruttogehalt dennoch 461,00 herangezogen.
Möglicherweise jedoch wird es in Bälde eigene Tabellen für Lehrlinge geben.

2. Problem Teilzeitkräfte im AMS-Kurzarbeitsantrag:
Das AMS ist dabei, eine Ausfüllhilfe für den Antrag zu erarbeiten. Dieser sollte dann gerade solche Fragen d beantworten bzw. sie ausreichend beim Ausfüllen unterstützen. Dies sollte in wenigen Tagen ONLINE sein.
Das Problem Teilzeit ist gelöst. Das AMS ordnet die AN nur entsprechend ihrem Einkommen den Kategorien 80, 85, 90% zu. D.h. auch für die 20h-Kraft, die 1600 Euro verdient, gibt´s die Beihilfe auf Basis 90%, sodass keine Mehrkosten entstehen.

3. Kollektivvertragliche Mehrstunden:
Kollektivvertragliche Mehrstunden sind bei der Ermittlung der Kurzarbeitsbeihilfe (wie Überstunden) aus dem Monatsentgelt auszuklammern.
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Ihr Kurzarbeits-Update - neue Antworten - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 22.03.2020, 23:59

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