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Die ersten Nettoberechnungsbeispiele - allerdings ganz einfach gehalten ohne speziell
#4
Liebe Forumsmitglieder,

bei meiner Recherche zur Thematik Kurzarbeit und Höchstbeitragsgrundlage bin ich auf der Homepage der WKÖ auf zwei unterschiedliche Aussagen getroffen:

1) die Nettoentgeltgarantie bei Bruttoentgelten zwischen 2.685 Euro und 5.370 Euro beträgt 80 % (https://www.wko.at/service/corona-kurzarbeit.html) - dies impliziert, dass bei 5.370 Schluss wäre.
2) bei der Kurzarbeitsbeihilfe für Arbeitnehmer wird die Höchstbeitragsgrundlage von 5.370 Euro nicht berücksichtigt und die 80% gelten über die HBG hinaus. Nur der AG erhält die KUA-Unterstützung bis zur HBG. (https://www.wko.at/service/factsheet-cor...arbeit.pdf)

Dem Rechnungsbeispiel von Frau Dr. Marek, welches Herr Kurzböck gepostet hat, entnehme ich, dass sie entsprechend der Aussage 2 gearbeitet hat.


Habt ihr denselben Wissenstand, dass bei der Nettoentgeltgarantie von AN die HBG außer Acht gelassen wird?
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RE: Die ersten Nettoberechnungsbeispiele - allerdings ganz einfach gehalten ohne speziell - von btd - 25.03.2020, 14:54

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