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Ihr heutiges Kurzarbeits-Update - Kurzarbeit mit 100 %iger Bezugsweiterzahlung und...
#3
Es zählt immer die durchschnittliche Arbeitszeit.

Wenn er mehr arbeitet, als vereinbart wurde, dann kann es sein, dass dieses Mehr nicht mehr gefördert werden kann, weil weniger Ausfallsstunden dadurch anfallen als angemeldet wurden.

Ob es auch als Überstunden zu werten ist, bleibt abzuwarten. Das klären wir in diesen TAgen in der Task-Force.
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RE: Ihr heutiges Kurzarbeits-Update - Kurzarbeit mit 100 %iger Bezugsweiterzahlung und... - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 26.03.2020, 23:52

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