Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Urlaubsverbrauch vor Kurzarbeit
#5
Meiner Meinung nach ist die Rechtslage (derzeit; leider) nicht homogen:

In Betrieben ohne Betriebsrat kann der AG gewissen Urlaub und gewissen ZA dort einseitig gestalten, wo es zu Covid19-Schließungen gekommen ist (im Rahmen des § 1155 Abs 3+4 ABGB) - möglicherweise aber nur solange, bis die SPV-EV zur Kurzarbeit in Kraft tritt, weil dort dann zu Urlaub und ZA eine Abmilderung ("tunlichst verbrauchen" in VI Pkt 7) verankert ist.
Dadurch entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen Gesetz und EV, das man durch ein "hintereinander" lösen könnte (quasi "echtes vor Kurzarbeit", sofern man das zeitlich jetzt noch hinkriegt) ...

In anderen Betrieben ohne Betriebsrat ist das "tunlichst" auch schon vor dem Eingriff in das Arbeitsrecht durch § 1155 Abs 3+4 ABGB vorhanden gewesen, weil Urlaub grundsätzlich nicht einseitig angeordnet werden kann.

In Betrieben mit Betriebsrat gibt es während Corona das Sonderrecht, dass der Betriebsrat im Rahmen der Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit auch echte Urlaubsvereinbarungen hinsichtlich Alturlaub und ZA treffen kann (§ 170 Abs 3 ArbVG). Das ist unabhängig davon, ob eine Covid19-Schliessung vorliegt.
Und gleichzeitig besteht das Spannungsverhältnis zur SPV/BV, weil auch dort in VI Pkt 7 das (alte) "tunlichst" steht ...

Ein Fleckerlteppich im Coronamuster ...
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Urlaubsverbrauch vor Kurzarbeit - von Manuela - 07.04.2020, 10:49
RE: Urlaubsverbrauch vor Kurzarbeit - von a.s - 07.04.2020, 14:04
RE: Urlaubsverbrauch vor Kurzarbeit - von CGV1 - 08.04.2020, 08:38

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste