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AMS-Kurzarbeitsbegehren - Änderung beim Stichtag der Rückwirkung!
#1
Möchte man für die Zeit vor dem 1. April 2020 rückwirkend ein Kurzarbeitsbegehren einbringen, so muss dies bis 20. April 2020 spätestens erfolgen.

Anträge, die ab dem 21. April 2020 beim AMS einlangen, können nur noch bis 1. April 2020 Rückwirkung entfalten.

Sozialministerin Aschbacher ließ dies ganz nebenbei verlauten:

https://www.derstandard.at/story/2000116...n-von-drei
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AMS-Kurzarbeitsbegehren - Änderung beim Stichtag der Rückwirkung! - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 15.04.2020, 20:35

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