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KUA Urlaub
#1
Ich habe bei Arbeitern Stundenlöhne. Wenn Urlaub oder Krank bekommen sie diese Stunden im Durchschnitt der letzten 3 Monate und dieser Stundensatz ist natürlich - aufgrund der Überstunden - höher.

BMD hat ja nun die Hilfslisten 2010 und 2011 für die Ermittlung des maßgeblichen Bruttoentgelt angelegt. Ich habe diese nun auf meine Anforderungen angepasst und da habe ich jetzt das Problem welchen Stundensatz ich bei der Ermittlung der NLZ nehmen soll. Den verrechneten höheren oder den normalen Stundensatz der letzten 3 Monate?
Weiters rechnet BMD auch die Mehrstunden  und die sv-pflichtigen Diäten in das maßgebliche Bruttoentgelt ein. 

Was ist nun richtig. 

Auslagenersätze egal ob steuerfrei oder steuerpflichtig gehören nicht in das maßgebliche Bruttoentgelt hinein - war bisher immer die Aussage. 

Dann kommt auch noch eine weitere Korrekturlohnart, weil die SV ja vom Durchschnitt der letzten 3 Monate inkl. Überstunden bezahlt werden muss - diese Lohnart ist auch noch pfändbar...

Ich bin Einzelunternehmer und habe noch nie eine Kurzarbeit abgerechnet. Nach über 30 Jahren in der Lohnverrechnung habe ich gedacht nach dem Kontrollsechstel gibt es keine Steigerung mehr. Aber man lernt nie aus. 

Ich frage mich, wohin diese Extremen (ich hab leider keinen anderen Ausdruck dafür) noch führen sollen.  

Danke jedenfalls für eure Hilfe
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Nachrichten in diesem Thema
KUA Urlaub - von Eva Maria - 21.04.2020, 18:51
RE: KUA Urlaub - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 21.04.2020, 20:40

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