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Überzahlung über Nettoersatzrate ist kurzarbeitsbeihilfenunschädlich
#2
so einen Fall habe ich

dann ist in Bezug auf die Personalverrechung auch nichts zu beachten oder?
kann ganz normal als gäbe es die Kurzarbeit nicht abgerechnet werden

danke
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RE: Überzahlung über Nettoersatzrate ist kurzarbeitsbeihilfenunschädlich - von Daniel - 29.04.2020, 11:11

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