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kurzarbeit und teilbetriebsschließung
#2
In Ihrem Fall muss der Regionalbeirat der zuständigen Geschäftsstelle des AMS zustimmen.

Wenn dies geschehen ist und damit auch die Kurzarbeit vorzeitig beendet wurde, so kommt es darauf an, ob die Mindestbeschäftigungszeit von 10 % erreicht wurde oder nicht.

Also: das AMS so bald wie möglich kontaktieren!
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RE: kurzarbeit und teilbetriebsschließung - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 29.04.2020, 19:42

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