30.04.2020, 19:33
Was sein kann, ist, dass weniger Ausfallsstunden dadurch geben wird.
Das Überschreiten der 90 % an geleisteter Arbeitszeit ist kein Grund (mehr) für ein Streichen der Kurzarbeitsbeihilfe.
Das Überschreiten der 90 % an geleisteter Arbeitszeit ist kein Grund (mehr) für ein Streichen der Kurzarbeitsbeihilfe.