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Küdnigung DN während Kurzarbeit / Abrechnung LV
#2
Ich würde an Ihrer Stelle vorläufig einmal auch für den letzten Monat nur die Nettoersatzrate bezahlen.

Es läuft im Moment ja noch der Abstimmprozess mit den Arbeitnehmervertretungen, aber es deutet alles darauf hin, dass die 100 %ige Arbeitsleistung nicht bedeutet, dass man 100 % bezahlt bekommt, sondern es ist die geleistete Arbeitszeit durchzurechnen.

Überschlagsmäßig gibt es in Ihrem Fall für die Dauer von 7 Wochen Kurzarbeit. Während dieses Zeitraumes wären zB 38,5 x 7 = 269,5 angefallen. Tatsächlich geleistet wurden ev. 77 STunden (38,5 x 2). Dies würde überschlagsmäßig 28,5 % entsprechen und somit auch den Anspruch auf Kurzarbeitsbeihilfe grundsätzlich beibehalten.

Allerdings erhalten Sie für den letzten Monat in Bezug auf diese Arbeitnehmerin ziemlich sicher vom AMS kein Geld mehr.
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RE: Küdnigung DN während Kurzarbeit / Abrechnung LV - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 04.05.2020, 14:51

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