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Das Wirtepaket mit Auswirkungen auf die Personalverrechnung
#1
Das Wirtepaket mit Auswirkungen auf die Personalverrechnung

Die Gastronomie wird ab kommenden Freitag (15. Mai 2020) wieder öffnen dürfen.

Die Eckpunkte der insoweit geänderten Lockerungs-Verordnung werden wie folgt aussehen:

Vier Erwachsene plus Kinder pro Tisch
Kein Mindestabstand bei Gästen an einem Tisch, aber ein Meter Abstand zwischen Gruppen
Keine freie Tischwahl, Reservierung ist empfohlen
Kein Schankbetrieb an der Theke
Keine Gegenstände zu gemeinsamen Nutzung am Tisch (z.B. Salzstreuer, Brotkorb)
Personal muss Maske tragen, Gäste nicht
Öffnungszeiten von 6 bis 23 Uhr

Zudem soll nun ein großes Wirtepaket kommen:

https://kurier.at/wirtschaft/wirtshaus-p.../400838711
[url=https://kurier.at/wirtschaft/wirtshaus-paket-das-sind-die-sechs-wichtigsten-punkte/400838711][/url]
Aus LV-Sicht

1. sollen mit 1.7.2020 der kleine und große Essensmarken-Freibetrag angehoben werden (klein: von € 1,10 auf € 2,00; groß: von 4,40 auf € 8,00 je Arbeitstag) und

2. die 18-Tage-Aushilfen-Regelung soll "erleichtert" werden.


Was immer auch kommt. Ich werde Sie auch durch dieses Paket hindurchbegleiten, so gut es mir möglich ist.
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Das Wirtepaket mit Auswirkungen auf die Personalverrechnung - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 11.05.2020, 20:27

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