13.05.2020, 10:52
Der Vorsteuerabzug steht zu, da es sich um keine unechte Befreiung handelt, sondern nur um einen (in Österreich bisher nicht bekannten) 0%igen Steuersatz.
Die Kennzahl 015 trifft genau genommen nicht zu (echte Befreiungen), ist aber wohl kurzfristig "praktikabel".
Die Kennzahl 015 trifft genau genommen nicht zu (echte Befreiungen), ist aber wohl kurzfristig "praktikabel".