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Abrechnung KUA
#2
Wenn der Arbeitnehmer im Durchschnitt des Kurzarbeitszeitraumes ein höheres Bruttoentgelt TATSÄCHLICH erzielen würde als durch die Nettoersatzrate, dann müssen Sie ihm das höhere Entgelt bezahlen.

Wenn die Kurzarbeit ab 1.6.2020 beginnen würde oder sich in die Verlängerungsphase (nach den ersten drei Monaten) begeben sollte, dann wäre (aus heutiger Sicht: sehr wahrscheinlich) die kalendermonatsgetreue Vergleichsrechnung durchzuführen. Das ist aber noch inoffiziell.

Die AMS-FAQ sind nicht offiziell. Die habe ich mir mühsam beschaffen müssen und sie auch ein wenig formatmäßig umgearbeitet, damit ich den Ratsuchenden über mein LV-Magazin ein wenig "Stoff" übermitteln kann. Aber offiziell zum Download gibt es sie leider nicht, sonst hätte ich dies ja überall dazugeschrieben.
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Nachrichten in diesem Thema
Abrechnung KUA - von Andrea2001 - 22.05.2020, 02:00
RE: Abrechnung KUA - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 22.05.2020, 10:14
RE: Abrechnung KUA - von Andrea2001 - 26.05.2020, 19:46

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