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Nur EIN Durchführungsbericht je Kurzarbeitsperiode - im Falle der Verlängerung ist ge
#2
Sehr geehrter Herr Kurzböck,

wir haben uns folgende Frage gestellt, eventuell können Sie mir diese beantworten:

Wie wird das AMS vorgehen, wenn jemand über den gesamten Durchrechnungszeitraum doch nicht ganz genau mindestens 10% an Arbeitszeit geschafft hat (z.B. in Summe nur 4% Arbeitszeit erreicht)?
Wird dann 100% der ausbezahlten Beihilfe zurückgefordert oder wird dann die maximal zugesagte Förderhöhe, also nämlich ausgehend von einem Arbeitsausfall von max. 90%, an das Unternehmen ausbezahlt?

Vielen Dank im Voraus!

MfG,
Lisa Rauscher
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RE: Nur EIN Durchführungsbericht je Kurzarbeitsperiode - im Falle der Verlängerung ist ge - von LR_HPP - 30.06.2020, 10:01

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