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Weihnachtsremuneration Bauhilfsgewerbe iVm AKÜ
#6
Man muss sich natürlich immer den konkreten Einzelfall ansehen.

Grundsätzlich müssen Sie aber vom Höheren der beiden KV-Stundenlöhne ausgehen, was die monatliche Abrechnung betrifft.

Betreffend die Ermittlung der WR gehen Sie ganz plump von dem Durchschnitt der laufenden Monatsentgelte der letzten 6 Kalendermonate aus (und nicht von der Beschäftiger-KV-Formel).

Soweit ich Ihnen helfen konnte, habe ich dies bis hierher gerne getan und schließe von meiner Seite aus nun die fachliche Betreuung dieses Threads ab. möchte aber einer öffentlichen weiteren Diskussion mit anderen User/innen nicht im Wege stehen.
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RE: Weihnachtsremuneration Bauhilfsgewerbe iVm AKÜ - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 07.08.2020, 19:18

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