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Wartezeit Sonderzahlung KV Gastgewerbe Arbeiter Salzburg
#2
Hallo,
ich gehe davon aus das die 2 Monate genau voll sind und damit die SZ zustehen.

Hatte mal einen ähnlichen Fall bei der GPLA im Transportgewerbe (ebenfalls 2 Mo. Wartefrist)... der Prüfer hat nachverrechnet. Grund war: GKK rechnet mit 30 Tagen... ich habe es hingenommen, da sonst kaum was rauskam bei der Prüfung.
Wenn Ang-KV im DV angegeben: ich gehe davon aus, das er damit auf jeden Fall als Angestellter zählt (die GKK Meldung war wahrscheinlich als A1-Arbeiter)... Aber wenn ich als DG dem DN im DV mitteile "Du bist Angestellter", dann ist das eine Besserstellung und wird auch so zum Tragen kommen. Wie es rechtlich aussieht weiß ich nicht, ist nur meine Meinung.
LG
Robert
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RE: Wartezeit Sonderzahlung KV Gastgewerbe Arbeiter Salzburg - von Robert - 05.12.2018, 13:46

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