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erneute Schwangerschaft in der Karenz
#2
Ab dem Zeitpunkt, ab dem erneut der Mutterschutz einsetzt (zB 56 Kalendertage vor dem Geburtstermin des nächsten Kindes, auch während der Karenz für das erste Kind), zählt die Zeit nicht mehr als Karenzzeit, sondern als Mutterschutzzeit.

Ob die Arbeitnehmerin Wochengeld bekommen wird oder nicht, können Sie nur direkt mit der ÖGK klären, weil dies davon abhängig ist, ob sie zumindest bis einen Kalendertag vor Beginn dieses neuen Mutterschutzes noch Kinderbetreuungsgeld bezieht.

Falls ja, dann wäre sie für Zwecke des BV-Beitrages (falls die Arbeitnehmerin der Abfertigung NEU unterliegt) bei der ÖGK wieder anzumelden.
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RE: erneute Schwangerschaft in der Karenz - von WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 26.08.2020, 16:15

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