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Kurzarbeit Arbeitszeitreduktion
#1
Liebe Forenmitglieder,

ich stehe nun vor der Herausforderung per 1.10. Kurzarbeit zu beantragen und habe mich in diese Thematik bestmöglich eingelesen. Aufgrund der zahlreichen Änderungen seit März dJ bin ich aber in einem wesentlichen Punkt unsicher und wende mich deswegen an euch:

Wenn wir eine Kurzarbeit mit einer Reduktion um (beispielsweise) 50% beantragen...
a) müssen alle Mitarbeitende im DRZ genau 50% gearbeitet haben
b) oder muss über alle Mitarbeitenden, die sich in Kurzarbeit befinden, im Durchschnitt eine Reduktion um 50% stattgefunden haben.

Da wir uU in unterschiedlichen Abteilungen unterschiedliche Reduktionen haben werden, ist diese Frage essenziell. Es heißt ja, dass man bestmöglich nur einen Antrag/eine Sozialpartner-BV pro Unternehmen hat und somit wäre nur b) realistisch, oder habe ich hier etwas komplett falsch verstanden?

Die Abteilungen, die bei uns in Kurzarbeit müssen, sind vor allem Produktion bzw. produktionsnahe Abteilungen - da es sich dabei nicht um einen Unternehmensteil oder gesamten Standort handelt, gehe ich davon aus, dass der in der Sozialpartnervereinbarung anzugebende Beschäftigtenstand die gesamte Anzahl aller Mitarbeitenden am Standort, an welchem die Abteilungen tätig sind, zu umfassen hat. 

Ich hoffe, jemand kann mir hierbei weiterhelfen. Wahrscheinlich wurden die Fragen schon x-mal beantwortet, leider habe ich aber in der Vielzahl an Informationen, nichts Einheitliches/Aktuelles gefunden. 

Viele Grüße
btd
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Nachrichten in diesem Thema
Kurzarbeit Arbeitszeitreduktion - von btd - 25.09.2020, 09:26
RE: Kurzarbeit Arbeitszeitreduktion - von btd - 29.09.2020, 14:02

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