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Präzisierungen zur "wirtschaftlichen Begründung" (Beilage 1) der SPV 8.0
#1
Aufgrund einer Anfrage der KSW wurde in Abstimmung mit der Gewerkschaft seitens der WKÖ folgende Präzisierung zum Inhalt der wirtschaftlichen Begründung in der SpV für die KuA-Phase III verfasst:
 
1. Kann der/die Arbeitgeber/in bzw. dessen Steuerberater/in frei wählen, ob sie den Umsatz laut EStG/KStG, UStG, UGB udgl als Basis heranziehen oder ist eine bestimmte Umsatzdefinition relevant?
 
Die Steuerberater/innen bzw. Arbeitgeber/innen können die Methode frei wählen. Aus den Daten soll vor allem hervorgehen, ob die Umsätze durch Corona gelitten bzw. ob sie schon vor Corona saisonal geschwankt haben.
 
3. Können die Umsatz- oder sonstigen Kennzahlen einfach aus schon bestehenden Dokumenten (z.B. Umsatzsteuervoranmeldung /UVA…) genommen werden oder müssen diese einem „true and fair value“ unterzogen werden bzw. auch hinsichtlich Periodenrichtigkeit überprüft werden?
 
Die Umsatz- und Kennzahlen können aus bestehenden offiziellen Dokumenten (z.B. UVA) genommen werden.
 
3. Ist der Arbeitgeber in der Darstellung der Umsatzzahlen (oder sonstigen Kennzahlen) frei bzw. in der Auswahl der Ebene (Konzern/Unternehmen/Niederlassung/Betrieb/Betriebsteil), wenn das die wirtschaftlichen Schwierigkeiten nachvollziehbarer darstellen lässt?

Grundsätzlich sind die Umsatzzahlen für den räumlichen Geltungsbereich der Sozialpartnervereinbarung (Betrieb, Betriebsteil) anzugeben, der für die Kurzarbeit gilt. Ist das nicht möglich, sind die Umsatzzahlen für den Betrieb anzugeben. Sind diese nicht aussagekräftig (z.B. Umsatzeinbruch nur in einer Sparte), kann dies zusätzlich in einem Feld der Beilage 1 erläutert werden.
 
4. Ist die Umsatzprognose zusätzlich zu einer anderen Kennzahl auch dann anzugeben, wenn sie nicht aussagekräftig ist?

Die Umsatzprognose ist immer anzugeben. Die andere Kennzahl kann die Firma zusätzlich angeben, wenn sie der Ansicht ist, dass die Umsatzprognose nicht aussagekräftig wäre.
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Präzisierungen zur "wirtschaftlichen Begründung" (Beilage 1) der SPV 8.0 - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 06.10.2020, 14:01

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