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Sonderzahlung iVm KUA und AKÜ
#2
Ich würde grundsätzlich jenes Entgelt, welches für die tatsächliche (reduzierte) Arbeitsleistung sowie für die Entgeltsfortzahlung (ebenfalls für die reduzierte Arbeitszeit) geleistet wurde, auf die Vollarbeitszeit umrechnen.

Überstunden würde ich jedoch so nehmen, wie sie (reduziert) angefallen sind.

Entgelt für Urlaub und ZA würde ich auch so nehmen, wie es "angefallen" ist, da dieses ja ungekürzt bezahlt wurde.
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Nachrichten in diesem Thema
Sonderzahlung iVm KUA und AKÜ - von Robert - 09.10.2020, 17:05
RE: Sonderzahlung iVm KUA und AKÜ - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 09.10.2020, 19:23
RE: Sonderzahlung iVm KUA und AKÜ - von Robert - 10.10.2020, 10:54

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