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KV Private Autobusbetriebe
#3
Auf telefonische Nachfrage bei der WKO gilt hier angeblich der KV Handelsangestellte. Aber schriftlich bestätigt wurde uns das leider nicht. Können wir darauf vertrauen oder kann man hier auch eine freie Vereinbarung machen?

Wir haben jetzt doch eine Email von der Kammer erhalten mit folgendem Inhalt:

"Es gibt keinen KV für Angestellte im privaten Autobusgewerbe. In der Busbranche gibt es lediglich einen KV für Arbeiter.

Da das Unternehmen xxx als Mischbetrieb auch über Gewerbeberechtigungen für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW bzw. das Reisebürogewerbe verfügt, für die es einen Angestellten-Kollektivvertrag gibt, ist aufgrund der Mischbetriebsregeln zu klären, welcher der beiden KV zur Anwendung kommt (PKW oder Reisebürogewerbe).

In vielen anderen vergleichbaren Fällen, wird es – aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung des Reisebürogeschäftes – dazu kommen, dass der Angestellten-KV für das Reisebürogewerbe zur Anwendung kommt. "

Das Hautgeschäft ist aber die Personenbeförderung mit Reisebussen. Der Anteil vom Reisebüro eher gering.
Wir haben aber einmal auf einem Lohndumping-Seminar gehört, dass pro Unternehmen auch nur ein Kollektivvertrag verwendet werden darf!
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Nachrichten in diesem Thema
KV Private Autobusbetriebe - von wito75 - 15.02.2019, 12:50
RE: KV Private Autobusbetriebe - von wito75 - 18.02.2019, 14:34
RE: KV Private Autobusbetriebe - von wito75 - 18.02.2019, 20:58

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