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Sozialpartnervereinbarung KUA Phase 3 und Mindestarbeitszeitunterschreitung
#1
Lieber Herr Kurzböck,

generelle Frage zu KUA 3 Sozialpartnervereinbarung  (SPV) und Bekanntgabe Unterschreitung Mindestarbeitszeit.

Arbeitszeitausmaß wird mit 10 % erwartet - muss auf Seite 5 der SPV unter Punkt IV. Kurzarbeit Normalarbeitszeitreduktion um 70 % sprich 30 % Arbeitszeit ausgefüllt werden und  in der Beilage 2  (Unterschreitung der Mindestarbeitszeit) Normalarbeitszeitreduktion auf 10 % angegeben werden oder muss unter diesen Gegebenheiten auch auf Seite 5 schon die Angabe mit 90 % Arbeitszeitreduktion bzw. verkürzte Normalarbeitszeit mit 10 % wie in Beilage 2 angegeben werden.

Da auf Seite 5 der SPV unter WICHTIG steht – zumindest 30 % Mindestarbeitszeit, es sei denn die Beilage 2 wird genehmigt, hätte ich jetzt mal 70 % Arbeitsreduktion und 30 % verkürzte Arbeitszeit auf Seite 5 der SPV unter Punkt IV. Kurzarbeit eingetragen, falls Beilage 2 mit 10 % nicht genehmigt werden sollte um auf Nummer sicher zu gehen.

Wie würden Sie vorgehen.


Vielen lieben Dank.
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Sozialpartnervereinbarung KUA Phase 3 und Mindestarbeitszeitunterschreitung - von Andrea2001 - 22.10.2020, 00:35

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