Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Covid19 Spezialvollmacht Umsatzersatz
#1
In den Richtlinien zum Covid-19 Umsatzersatz heißt es unter dem Punkt 5.3

Der Antragsteller kann bei der Antragstellung über FinanzOnline von einem Steuerberater, Wirtschafts-prüfer oder Bilanzbuchhalter vertreten werden, sofern diesem eine ausreichende schriftliche Vollmacht vom antragstellenden Unternehmen vorliegt, um den Antrag auf Gewährung eines Lockdown-Umsatzer-satzes nach diesen Richtlinien über FinanzOnline im Namen und auf Rechnung des Antragstellers stellen zu können.

Und im Antragsformular im FinanzOnline ist zu bestätigen:

Ich bestätige als Parteienvertreterin oder Parteienvertreter in eigenem Namen, dass mir eine schriftliche Spezialvollmacht vom antragstellenden Unternehmen vorliegt. Diese reicht aus, um diesen Antrag auf Gewährung eines Lockdown-Umsatzersatzes samt allen richtlinienkonformen Bestätigungen und Verpflichtungserklärungen über FinanzOnline im Namen und 
auf Rechnung dieses Unternehmens zu stellen. Ergänzend bestätige ich, dass ich in der Spezialvollmacht ausdrücklich für diese Zwecke zum vertretungsweisen Erteilen der 
Zustimmung nach § 48a Abs. 4 c BAO ermächtigt wurde.


Genügt hier nun die Vollmacht die die Bilanzbuchhalter von der WKO im Zuge der DSGVO für seine Klienten erhalten hat? Oder bedarf es hier einer weiteren Vollmacht?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Covid19 Spezialvollmacht Umsatzersatz - von Silvia - 06.11.2020, 16:19

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste