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Elektro-Fahrzeug, Vorsteuerabzug bei laufenden Aufwendungen
#2
Guten Tag,

auch bei den laufenden Ausgaben ist ein anteiliger Eigenverbrauch anzusetzen. Das ergibt sich durch den Verweis auf Z 2 lit. a in § 12 Abs. 2 Z 2a UStG:

Anschaffungskosten bis 40.000 €: voller Vorsteuerabzug
Anschaffungskosten über 40.000 bis 80.000 €: anteilige Eigenverbrauchsbesteuerung
Anschaffungskosten über 80.000 €: kein Vorsteuerabzug

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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RE: Elektro-Fahrzeug, Vorsteuerabzug bei laufenden Aufwendungen - von Steuerexperte - 08.11.2020, 17:23

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