08.11.2020, 17:23
Guten Tag,
auch bei den laufenden Ausgaben ist ein anteiliger Eigenverbrauch anzusetzen. Das ergibt sich durch den Verweis auf Z 2 lit. a in § 12 Abs. 2 Z 2a UStG:
Anschaffungskosten bis 40.000 €: voller Vorsteuerabzug
Anschaffungskosten über 40.000 bis 80.000 €: anteilige Eigenverbrauchsbesteuerung
Anschaffungskosten über 80.000 €: kein Vorsteuerabzug
Viele Grüße
auch bei den laufenden Ausgaben ist ein anteiliger Eigenverbrauch anzusetzen. Das ergibt sich durch den Verweis auf Z 2 lit. a in § 12 Abs. 2 Z 2a UStG:
Anschaffungskosten bis 40.000 €: voller Vorsteuerabzug
Anschaffungskosten über 40.000 bis 80.000 €: anteilige Eigenverbrauchsbesteuerung
Anschaffungskosten über 80.000 €: kein Vorsteuerabzug
Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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