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KV-Erhöhung nur mit zugeordnetem KV? oder auch ohne
#2
zu Frage 1:

Wenn es keinen Kollektivvertrag gibt, so gibt es auch keine Mindestentgeltsvorschriften. Es gilt die freie Vereinbarung.


zu Frage 2:

Wenn ein Betriebsübergang stattgefunden hat und somit ein Übergang aller Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag vorliegt, dann übernimmt man nach der Rechtsprechung des OGH auch Betriebsübungen. Die kann man nicht einseitig (oder nur mangels Rechtskenntnisses oder in bewusster Rechtsbruchkenntnis) einstellen. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer jedenfalls weiterbestehende Rechte, die er aber dann auch geltend machen muss. Sollte er dann deshalb gekündigt werden, so kann er die Kündigung wegen verpönten Motivs anfechten. Spätestens dann erfährt der Arbeitgeber von seiner Beratung, dass es nun richtig teuer werden könnte.
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RE: KV-Erhöhung nur mit zugeordnetem KV? oder auch ohne - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.11.2020, 18:00

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