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Ermäßigter Steuersatz 5% Lockdown
#2
Ich habe das zuständige Finanzamt kontaktiert und bekam folgende Antwort:
Aufgrund unserer derzeitigen Informationen hat sich im Lockdown die umsatzsteuerliche Beurteilung der Getränkelieferungen, die anlässlich der Abholung von Speisen geliefert werden, nicht geändert.
Werden im Zuge der Lieferung der Speisen durch den Betreiber nicht offene Getränke verkauft, so unterliegen diese dem Normalsteuersatz von 20%.
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Nachrichten in diesem Thema
Ermäßigter Steuersatz 5% Lockdown - von MoO - 23.11.2020, 21:24
RE: Ermäßigter Steuersatz 5% Lockdown - von MoO - 25.11.2020, 15:33

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