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Entgeltsfortzahlung nach § 32 Epidemiegesetz - kein DB, kein DZ und auch keine Kommun
#4
Ich häng mich hier gerde mal an

der Zeitraum der Entgeltfortzahlung nach §32 (Absoderungsbescheid) darf nicht als Ausfallstunden bei der Kurzarbeit berücksichtigt werden und
zählt bezüglich der Durchrechnung nach der Kurzarbeit als geleistete Stunden, wenn es dabei geht die Mindestarbeitszeit nicht zu über- oder unterschreiten.

bin ich da schon auf dem richtigen Weg

danke
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RE: Entgeltsfortzahlung nach § 32 Epidemiegesetz - kein DB, kein DZ und auch keine Kommun - von Daniel - 01.12.2020, 15:19

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