26.11.2020, 10:06
Sie wird jedenfalls rückwirkend gekürzt, so als ob Sie jemandem den Urlaubszuschuss in voller Höhe gegeben hätten, der aber dann ausscheidet und daher den Überhang (wenn dies vom KV nicht ausdrücklich anders geregelt wird) zurückbezahlen muss.
Da hat jedes Lohnprogramm seine eigene Technik. Ob man von "Rollung" insgesamt dann sprechen kann, ist fraglich, wird aber wohl so sein.
Da hat jedes Lohnprogramm seine eigene Technik. Ob man von "Rollung" insgesamt dann sprechen kann, ist fraglich, wird aber wohl so sein.