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Verbuchung Umsatzersatz
#2
Guten Tag,

außerordentliche Erträge gibt es in der GuV nicht mehr. Ich empfehle eine Verbuchung als "sonstiger betrieblicher Ertrag".

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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Nachrichten in diesem Thema
Verbuchung Umsatzersatz - von pawa - 03.12.2020, 13:27
RE: Verbuchung Umsatzersatz - von Steuerexperte - 03.12.2020, 13:46

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