03.12.2020, 13:46
Guten Tag,
außerordentliche Erträge gibt es in der GuV nicht mehr. Ich empfehle eine Verbuchung als "sonstiger betrieblicher Ertrag".
Viele Grüße
außerordentliche Erträge gibt es in der GuV nicht mehr. Ich empfehle eine Verbuchung als "sonstiger betrieblicher Ertrag".
Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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