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Trinkgeldersatzregelungen für körpernahe Dienstleistungen spießen sich
#2
Das AMS will nichts davon wissen?

Das heißt die hier im Forum empfohlene Vorgehensweise (Erhöhung der Beitragsgrundlage um 80,- Euro) darf also nicht vorgenommen werden?
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RE: Trinkgeldersatzregelungen für körpernahe Dienstleistungen spießen sich - von KMst - 14.12.2020, 13:22

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