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Kurzarbeit Prozente-chaos im Kopf
#1
Ich bitte um Eure Hilfestellung bezüglich Kurzarbeit:

vom Lockdown betroffener Gastrobetrieb, Kurzarbeit von 1.11. bis 31.1. beantragt
wir haben 70% Arbeitszeitausfall beantragt
aufgrund ursprünglicher Annahme: November 0%, Dezember 50% und Jänner 50%, somit durchschnittlich jedenfalls über 30%


da sich der Lockdown inzwischen verlängert hat, wird es wohl mehr darauf hinauslaufen:
November 0%, Dezember 0% und Jänner vielleicht 50%, im Durchschnitt also definitiv unter 30%

Meine Fragen:
1. ich muss ein Änderungsbegehren machen oder? wie funktioniert das? die selben formulare neu ausstellen wie beim erstbegehren?
2. kann ich die AMS-Abrechnung für den Monat November, in diesem Fall 100% Arbeitszeitausfall, dennoch regulär abgeben, noch vor Abgabe des Änderungsbegehrens?
3. es heißt, dass diese Änderungsbegehren bis Ende des beantragten Zeitraumes möglich sind, könnte ich das Änderungsbegehren auch erst im Jänner einreichen, derzeit ist die Arbeitszeit für Jänner ja noch schwer einschätzbar? Oder bekäme ich dann ein Problem wenn ich eine AMS-Abrechnung für Nov+Dez mit jeweils 100% Ausfall abgeben würde?

Vielen Dank im voraus & lg
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Kurzarbeit Prozente-chaos im Kopf - von KMst - 14.12.2020, 13:01

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