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Phase 3 Lehrjahrwechsel
#2
Das Bruttoentgelt vor Kurzarbeit wird auf den neuen Wert angepasst und somit  zu 100 % bezahlt.

Die BV-Beitragsgrundlage steigt mit.

Die SV-Beitragsgrundlage steigt leider nicht mit, sondern erst ab dem Datum der nächsten Verlängerung.

Die genaue Darstellung finden Sie übrigens im BMAFJ-Leitfaden zur Lohnverrechnung in der Kurzarbeit. Dort habe ich zu Ihren Fragen die Lösungen aus Anlass der Phase 3 verfasst (ab Seite 93).

https://www.bmafj.gv.at/dam/jcr:6fdeb4e9....2020).pdf
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Nachrichten in diesem Thema
Phase 3 Lehrjahrwechsel - von Daniel - 21.12.2020, 11:32
RE: Phase 3 Lehrjahrwechsel - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 21.12.2020, 23:02

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