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Kurzarbeit Dezember und KV Handel
#2
Zu diesem Thema habe ich in der Ausgabe Nr. 20/2020 meines Magazines einen Artikel verfasst (Artikel Nr.  523/2020).

Wegen der konkreten Vorlage sollten Sie ev direkt mit dem Vorlagenportal dazu in Kontakt treten, da ich aus der Schilderung heraus nicht sagen kann, welche Vorlage Sie da konkret meinen.

Sie gehen aber praktisch so ähnlich vor, wie bei gesetzlichen Feiertagen, das bedeutet, dass Sie in diesem Fall die Soll-Arbeitszeit für diesen Kalendermonat entsprechend reduzieren oder die durch den (kollektivvertraglichen Halb)Feiertag ausfallenden Stunden in der "Feiertagsspalte" in Abzug bringen, sodass unter dem Strich die nach 13 oder 17 Uhr liegenden Normalstunden keine Ausfallstunden ergeben.

Was im Zusammenhang mit dem Thema "Urlaub" los ist, habe ich auch in diesem Artikel beschrieben. Da kommt es nämlich auf die innerbetriebliche Handhabe an.
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RE: Kurzarbeit Dezember und KV Handel - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 29.12.2020, 13:55

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