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Entgeltsfortzahlung nach dem Epidemiegesetz (§ 32) - Sonderzahlungsanteile - steuerli
#5
zu Frage 1: Nein, das hat damit absolut nichts zu tun.

zu Frage 2: die Finanzverwaltung geht von Arbeitslohn von dritter Seite aus.

Soweit ich Ihnen helfen konnte, habe ich dies bis hierher gerne getan.

Schönes Wochenende!
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RE: Entgeltsfortzahlung nach dem Epidemiegesetz (§ 32) - Sonderzahlungsanteile - steuerli - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 08.01.2021, 18:14

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