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Kurzarbeit und freier Dienstnehmer
#1
Ich habe folgenden aus meiner Sicht heiklen Fall:

Ein Verein hat seit 1.10.2020 einen freien Dienstnehmer, der mit Lehr- und Recherchetätigkeit betraut ist. Es ist ein Stundensatz vereinbart. Zeit ist frei einzuteilen wobei von 30 Stunden pro Woche ausgegangen wird. Im Oktober wurden 120 Stunden abgerechnet.

Der freie DN war den ganzen November krank. Im Dezember hat er angeblich Corona-bedingt keine Stunde gearbeitet. Im Jänner wurde nun rückwirkend per 1. November Kurzarbeit beantragt.

Aus meiner Sicht: Normalarbeitszeit gibt es nicht (sonst wäre es ja schon ein Angestelltenverhältnis) und ohne Leistungserbringung gibt es keinen Anspruch. Recherchearbeiten hätten auch während Corona erledigt werden können. Weiterbildungsmaßnahmen sind auch erlaubt und somit hätte er auch das machen können, aber hier waren vielleicht corona-bedingt keine Interessenten da.

Für mich hat es stark den Anschein, dass hier lediglich das System missbraucht werden soll und im Fall einer Prüfung die ganze Geschichte dem Verein um die Ohren fliegen wird.

Wie seht ihr das?
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Kurzarbeit und freier Dienstnehmer - von Pfeiffer - 15.01.2021, 16:16

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