19.01.2021, 15:23
zu Frage 1:
wenn die Unterschreitung der 30 % genehmigt wurde (also mindestens 10 % im Durchschnitt erbracht werden müssten), so dürfen Lock-down-Branchen (wie zB die Gastronomie) diese 10 % auch unterschreiten. Das steht in der AMS-Bundesrichtlinie zur Kurzarbeit und auch in § 37b AMSG.
zu Frage 2:
Ja, definitiv. Urlaubsstunden werden wie geleistete Arbeitsstunden gewertet. Das AMS verwaltet jedoch in erster Linie die maximal zulässigen Ausfallstunden. Weitere Details dazu habe ich in meinem LV-Magazin WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 10/2020, Seite 51 beschrieben.
wenn die Unterschreitung der 30 % genehmigt wurde (also mindestens 10 % im Durchschnitt erbracht werden müssten), so dürfen Lock-down-Branchen (wie zB die Gastronomie) diese 10 % auch unterschreiten. Das steht in der AMS-Bundesrichtlinie zur Kurzarbeit und auch in § 37b AMSG.
zu Frage 2:
Ja, definitiv. Urlaubsstunden werden wie geleistete Arbeitsstunden gewertet. Das AMS verwaltet jedoch in erster Linie die maximal zulässigen Ausfallstunden. Weitere Details dazu habe ich in meinem LV-Magazin WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 10/2020, Seite 51 beschrieben.