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SV-BMG vor Kurzarbeit
#2
Die SV-Bemessungsgrundlage entspricht jener aus dem Kalendermonat vor dem Beginn der nächsten Kurzarbeit (das ist der Dezember 2020). Allerdings wäre hier wohl auch ein Günstigkeitsvergleich anzuwenden, der so aussieht, dass man diese SV-Beitragsgrundlage fiktiv nach den Verhältnissen berechnet, die man ohne Kurzarbeit gehabt hätte (dies ist ein Thema, wenn es gleich zu Beginn der Kurzarbeit oder der Verlängerung einer Kurzarbeit eine Erhöhung gab). Also SV-Bemessung aus Dezember im Vergleich zur SV-Bemessung im Jänner (Jänner, so als ob keine Kurzarbeit wäre).
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SV-BMG vor Kurzarbeit - von wito75 - 25.01.2021, 11:15
RE: SV-BMG vor Kurzarbeit - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 25.01.2021, 18:31

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