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Kurzarbeit und Erhöhung der Stunden
#2
zu Frage 1: Für die Lohnabrechnung handelt es sich um eine negative Dynamisierung. Das bedeutet, dass "Bruttoentgelt vor Kurzarbeit" sinkt und damit ein geringeres Mindestbruttoentgelt ab diesem Zeitpunkt herauskommt. Bei der Beihilfe ändert sich aus diesem Titel aber nichts. Diese Information habe ich auch im Kurzarbeits-Leitfaden des BMAFJ genauso gegeben.

zu Frage 2: Kommt es während der Kurzarbeit zu einer nicht gesetzlich geregelten Erhöhung der Normalarbeitszeit, so ändert sich das Brutto vor Kurzarbeit nicht. Durch die Mehrleistung allerdings sinkt die Kurzarbeitsunterstützung. Was in diesem Fall mit der Beihilfe los ist, finden Sie ausführlich in der Ausgabe Nr. 14/2020, Artikel Nr. 304/2020 meines LV-Magazines WIKU-Personal aktuell beschrieben.
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RE: Kurzarbeit und Erhöhung der Stunden - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 27.01.2021, 19:27

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