02.03.2021, 19:20
Grundsätzlich gibt diese Vorgangsweise kein wirklich gutes Bild ab und könnte im Einzelfall auch Probleme bei der Beihilfenüberprüfung schaffen.
Insbesondere dort, wo man Personal aufnimmt, damit das in Kurzarbeit befindliche Personal "ausgeglichen" wird, kann dies unter Missbrauchsaspekten sehr problematisch werden.
Mehr kann und möchte ich - mangels Detailkenntnis des Falls - nicht beitragen.
Insbesondere dort, wo man Personal aufnimmt, damit das in Kurzarbeit befindliche Personal "ausgeglichen" wird, kann dies unter Missbrauchsaspekten sehr problematisch werden.
Mehr kann und möchte ich - mangels Detailkenntnis des Falls - nicht beitragen.