04.03.2021, 10:54
Das könnte dann zum Problem werden, wenn sich aus der Rechnung eine private Zahlungsquelle des Gesellschafters ergibt und damit eine Sacheinlage aus dem Privatbereich des Gesellschafters in die GmbH vorliegt.
Viele Grüße
Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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