06.03.2021, 09:14
Da auf die Umsätze lt. UVA abgestellt wird (abgesehen von den Ausnahmen, zu denen aber keine Take-Away Lieferungen gehören), können diese nicht ausgenommen werden.
Der tatsächliche Umsatz in den geschlossenen Betrieben war nur beim Umsatzersatz irrelevant.
LG
Der tatsächliche Umsatz in den geschlossenen Betrieben war nur beim Umsatzersatz irrelevant.
LG