16.03.2021, 12:56
Hallo Berni
Ich gehe davon aus, dass die Förderung steuerfrei ohne Aufwandskürzung ist. Es soll ja die Einstellung zusätzlicher Lehrlinge gefördert werden. Ein vergleichbarer Fall wären die Förderung von Invaliden.
Trotzdem: Angaben ohne Gewähr
Günter Hendrich, BÖB
Ich gehe davon aus, dass die Förderung steuerfrei ohne Aufwandskürzung ist. Es soll ja die Einstellung zusätzlicher Lehrlinge gefördert werden. Ein vergleichbarer Fall wären die Förderung von Invaliden.
Trotzdem: Angaben ohne Gewähr
Günter Hendrich, BÖB
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
Günter Hendrich, BÖB